Der Bebauungsplan „Fuchsbühl“ ist jetzt vom Gemeinderat beschlossen. Damit könne man in die Bauland-Umlegung gehen und dann, „wenn alles gut läuft“, so Rainer Metzger vom beauftragten Planungsbüro Melber & Metzger, Ende des Jahres mit den öffentlichen Tiefbaumaßnahmen wie dem Straßenbau beginnen. Bei der letzten Diskussionsrunde vor dem Beschluss standen das Miteinander von Landwirtschaft und Wohnbebauung, die Gartengestaltung und die Straßenbreite im Vordergrund. Das Gebiet Fuchsbühl liegt am Ortsrand zwischen Schanbach und Krummhardt inmitten von Äckern und Wiesen. Deshalb fürchtet mindestens ein Landwirt, dass es bei der Bewirtschaftung zu Konflikten mit den Bewohnern kommen könnte und der Gemeinderat beriet über die Frage, ob man eine „Duldungspflicht“ gegenüber der Landwirtschaft vertraglich festlegen könne.

Steingärten bieten wenig Raum

Die bestehe allerdings rechtlich gesehen ohnehin überall, unterstrich Hauptamtsleiter Stefan Felchle. Die Situation sei in anderen Aichwalder Randlagen ganz ähnlich. Man werde aber die Landwirtschaft im Bebauungsplan ausdrücklich erwähnen. Wer in dieses Gebiet ziehe, müsse sich bewusst sein: Er bekomme viel Natur rundum, aber vereinzelt eben auch eine Lärm- oder Geruchsbelästigung. Das sei „im Rahmen des normalen Miteinanders von Landwirtschaft und Anwohnern“ zu sehen.

Auch von einem Verbot für „versteinerte Gärten“ riet die Verwaltung ab. Sowohl Margot Knapp (Grüne) als auch Michael Neumann (SPD) sprachen das Thema der sich immer mehr verbreitenden, mit Schotter- und anderen Steinen ausgelegten „Graugärten“ an: Angesichts schwindender Lebensräume für Insekten und andere Tiere sei das eine fatale Entwicklung. Felchle riet dagegen, abzuwarten und auf die Einsicht der Gartenbesitzer zu setzen, anstatt deren Gestaltungsfreiheit einzuschränken.

Auch die Straßenbreite war ein Thema: Bei 5,5 Metern Fahrbahn an der „Ringstraße“ sei nur einseitiges Parken möglich, sagte Hans-Ulrich Richter (SPD), der das für zu wenig hielt. Allerdings könne schon aufgrund der zahlreichen Ausfahrten und privaten Stellplätze auf der anderen Straßenseite ohnehin nicht geparkt werden, hielt Metzger dagegen. So bleibt es bei dieser Straßenbreite. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan einstimmig als Satzung.