(kai). Die Gemeinde Aichwald hat Hauseigentümer bislang für die Beseitigung von Schäden zur Kasse gebeten, die zwischen der Hauptwasserleitung in der Straße und der Hauptabsperrvorrichtung im Gebäude aufgetreten waren, das ist künftig nicht mehr der Fall. Hauseigentümer müssen nur noch etwas bezahlen, wenn Schäden im Haus selbst und damit hinter dem Hauptwasserhahn auftreten. Der Gemeinderat hat die entsprechende Änderung der Wasserversorgungssatzung einstimmig beschlossen. Die alte Regelung habe „regelmäßig zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betroffenen geführt“, hatte die Verwaltung in der Vorlage für den Gemeinderat geschrieben. Wie sich die Satzungsänderung auf den Wasserzins auswirken wird, konnten Bürgermeister Andreas Jarolim und sein Verwaltungsteam derzeit noch nicht sagen. Sie gehen aber davon aus, dass die Gemeinde künftig einen größeren Einfluss auf die Ausführung und Sanierung der bislang privaten Hausanschlüsse haben wird, und sich dadurch mittelfristig die Kosten für die Ortung von undichten Stellen im Wassernetz verringern werden.