Als trauriger Vorreiter bei den Corona-Fallzahlen im Südwesten hat das Landratsamt im Kreis Esslingen in den vergangenen drei Wochen schneller und strengere Verhaltensregeln im Kampf gegen die Verbreitung des Virus erlassen als das Land. Die Unterschiede und Neuanpassungen sorgten allerdings für Verwirrung. Am Mittwoch haben sich die Amtschefs im Esslinger Landratsamt nun darauf geeinigt, einige Regeln zugunsten der seit Montag, 19. Oktober, geltenden neue Landesverordnung zu ändern. Sie ist ohnehin fast so streng, wie die Allgemeinverfügung, die der Landkreis zum 17. Oktober geändert hatte. „Mit der Angleichung der Rechtslage schaffen wir Klarheit für die Bürger“, sagt der Gesundheitsdezernent Christian Baron. „Vor dem Hintergrund der schnell ansteigenden Inzidenzzahl war es richtig, schnell und entschieden zu handeln. Nun gibt es eine Landesregel, die das Infektionsgeschehen im Landkreis mit abdeckt.“ Die Neuerungen gelten seit diesem Donnerstag, 0 Uhr.

Maskenpflicht: Hier ändert sich mit der neuen Landkreisverfügung wenig, da eine Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Land auch im Freien überall dort getragen werden muss, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Maske hoch gilt permanent in Fußgängerzonen, auf Wochenmärkten, in Bahnhofsbereichen, an Haltestellen und anderen belebten Orten – und nicht erst, wenn einem ein anderer Passant zu nahe kommt. „Schließlich muss man damit rechnen, dass jemand plötzlich aus einem Geschäft heraustritt“, erklärt Roland Karpentier, Pressesprecher der Stadt Esslingen, diese Regel. Eine Maskenpflicht gilt mittlerweile auch im Unterricht der weiterführenden Schulen, in Hochschulen sowie bei Kulturveranstaltungen.

Private Treffen: Ob es um ein Spiel-Date der Kinder zuhause, ein kleines Essen mit der Familie, die Hochzeitsfeier im Vereinsheim oder das Treffen mit Freunden auf der Maille geht: Private Veranstaltungen sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Mehr dürfen es aber sein, wenn die Teilnehmer aus maximal zwei Haushalten kommen oder nahe Verwandte sind, das heißt Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister mit deren Kindern und Ehegatten oder Lebenspartner. Bis Mittwoch hatte im Landkreis noch die strengere Regel gegolten, dass private Treffen auf zehn Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt sind.

Öffentliche Veranstaltungen: Sie sind auf 100 Teilnehmer begrenzt, ausgenommen sind Mitarbeitende – das gilt beispielsweise für Vereinsversammlungen oder nun auch den Wochenmarkt, der bislang nicht begrenzt war. Es gibt aber Ausnahmen: An Gottesdiensten können, wenn Mindestabstände eingehalten werden, theoretisch unbegrenzt viele Menschen teilnehmen, ebenso an Demonstrationen oder Parlamentsversammlungen – immer unter Vorbehalt eines Hygienekonzepts. Bei Kulturveranstaltungen und in Kinos sind bis zu 500 Gäste zugelassen.

Abweichungen vom Land: Während es in der Landesverordnung keine Grenzen gibt, dürfen Messen und Kongresse im Landkreis nur stattfinden, wenn nicht mehr als 100 Personen teilnehmen, Beschäftigte und Mitwirkende ausgenommen. Ausnahmen erteilt das Landratsamt im Einzelfall unter strengen Auflagen.

Sperrstunde: Die Kreisverwaltung erwägt, Gaststätten vorzuschreiben, um 23 Uhr ihren Betrieb einzustellen. Es werde noch geprüft, ob das verhältnismäßig wäre, sagte die Sprecherin des Landratsamtes, Andrea Wangner.