Künftig können sich die Aichwalder Gemeinderäte auch virtuell treffen. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend zu ändern. „Es geht um die Möglichkeit, in Notsituationen auch in Videokonferenzen zu tagen“, begründete der Bürgermeister Andreas Jarolim den Antrag der Verwaltung. Auch gemeinderätliche Ausschüsse dürfen virtuell tagen.

(kai). Die baden-württembergische Gemeindeordnung lässt virtuelle Sitzungen in begründeten Ausnahmefällen zu, beispielsweise während der Corona-Pandemie oder aus anderen schwerwiegenden Gründen. „Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre“, heißt es künftig in der Aichwalder Hauptsatzung. Zudem müssen virtuelle Sitzungen live in einen öffentlich zugänglichen Raum übertragen werden.