Der Aichwalder Gemeinderat hat während seiner jüngsten Sitzung beschlossen, für den 4. Februar eine Versammlung der örtlichen Jagdgenossenschaft einzuberufen. Bürgermeister Andreas Jarolim wurde zum Versammlungsleiter bestimmt. Zudem sollen die beiden Jagdbögen der Schurwaldkommune ab April neu verpachtet und der Pachtzins verringert werden.

Die Einberufung der Jagdgenossenschaft ist nötig geworden, weil die baden-württembergische Landesregierung bereits im Jahr 2015 ein neues Jagd- und Wildtier­managementgesetz (JWMG) auf den Weg gebracht hat und nun das bisherige Landesjagdgesetz außer Kraft getreten ist. Deshalb muss die Satzung der Jagd­genossenschaft von der Versammlung geändert und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Unter anderem müssen die Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Jagdgenossenschaft neu geregelt werden, was unter anderem auch die Rolle des Aichwalder Gemeinderats betrifft. Der war laut alter Satzung seit dem Jahr 2002 der sogenannte Gemeindevorstand des Gremiums und hatte die Aufgabe, die Jagdgenossenschaft zu verwalten. Künftig kann die Jagdgenossenschaft diese Aufgabe nur noch für höchstens sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Aichwalder Bürgermeister geht indes davon aus, dass genau das am 4. Februar passieren wird – jedenfalls ist genau dieser Vorschlag im Entwurf der neuen Satzung enthalten. Vor diesem Hintergrund hat der Aichwalder Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zudem beschlossen, die Verpachtung der beiden sogenannten Jagdbögen in Aichelberg und Schanbach-Aichschieß im nächsten Jahr neu auszuschreiben. Der Grund: Die Verträge der beiden bisherigen Pächter, die laut Jarolim ihre Pachtverträge gerne verlängern möchten, laufen Ende März nach neun Jahren aus. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, den Pachtzins zu senken. Wurden bislang für den Hektar Wald 14 Euro fällig und für den Hektar Feld fünf Euro, so wird der Pachtzins künftig bei 13 Euro beziehungsweise 3,50 Euro pro Hektar liegen. Damit beträgt die Pacht für den Jagdbogen 1 in Aichelberg 1503 Euro und für den Jagdbogen 2 in Schanbach-Aichschieß 2546 Euro im Jahr.

Die Verwaltung begründete die Absenkung des Jagdzinses einerseits mit den bislang hohen Sätzen „am oberen Ende des Spielraums“ und andererseits mit der schwindenden Attraktivität der Jagd. „Mittlerweile haben sich bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel die Bedingungen, unter der die Jagd ausgeübt werden muss, erheblich verändert“, hatte es in der Beschlussvorlage der Verwaltung geheißen. Beispielsweise seien die Zeitfenster, in denen die Jagd ausgeübt werden könne, zunehmend kürzer, da die Bevölkerung die Natur verstärkt auch in den späten Abend- und frühen Morgenstunden für sportliche Aktivitäten oder zur Erholung nutze. Auch müssten sich die Jagdpächter gegenüber einer immer bewusster werdenden Bevölkerung verstärkt erklären. Ferner hätten die Pächter Wildschäden, beispielsweise in den Weinbergen, voll zu erstatten.