Ein Backhaus ist ein Backhaus und keine Lagerfläche. Das sah nicht nur Günter Maier (Freie Wähler) so, auch die anderen Aichwalder Ratsmitglieder stimmten seinem Antrag zu. Somit sind in der neuen „Backhaus-Ordnung“ der Gemeinde wieder alle fünf noch funktionsfähigen Backhäusle enthalten – auch das in der Alten Dorfstraße in Aichschieß, das nach dem Vorschlag der Verwaltung nicht mehr aufgetaucht wäre.

Mit Ausnahme von Lobenrot haben alle Aichwalder Ortsteile noch ein betriebsbereites Backhäusle, Aichschieß sogar zwei: eins im Grünen Weg, eins in der Alten Dorfstraße. Letzteres hatte die Verwaltung in der neuen Benutzungsordnung nicht mehr aufgeführt, weil es nach ihrer Beobachtung nicht mehr genutzt werde. Dem widersprachen Günter Maier und auch Manuel Dorn (CDU) – erst kürzlich sei es in Betrieb gewesen. „Der Backofen ist noch voll in Ordnung“, sagte Maier, es sei nicht sinnvoll, ihn stillzulegen. Auch das Fixkosten-Argument – es müsse dann auf jeden Fall der Schornsteinfeger kommen – überzeugte ihn nicht: Wenn tatsächlich gar nicht eingeheizt werde, brauche der auch nicht zu kehren.

Nutzung als Lagerfläche?

Allerdings führte die Verwaltung an, dass bei der Stilllegung der Innenraum des Backhauses als Lagerfläche genutzt werden könnte: Dafür gebe es „reges Interesse“, so Kämmerer Andreas Jauß. Der Gemeinderat folgte trotzdem einstimmig Maiers Antrag, auch das Häusle in der Alten Dorfstraße in die neue Benutzungsordnung aufzunehmen. Sie enthält anders als die alte auch die Gebühren von „fünf Euro je Backzeit“ von drei Stunden.