Die Gemeinde Aichwald hat neuerdings eine Richtlinie zur Förderung der Vereine und der Jugendarbeit in Aichwald. Der Gemeinderat hat sie im Mai beschlossen. Schon zuvor gab es zwar Regeln, nach denen die Gemeinde Fördermittel gewährte. Aber: „Es ist wichtig, alles in einem Dokument zusammenzufassen, damit die Vereine wissen, wie die Förderung zustande kommt“, erklärte der Bürgermeister Jarolim in der Gemeinderatssitzung. Diese Zusammenfassung geschah auf einen entsprechenden Haushaltsantrag der Grünen-Fraktion.

Grundsätzlich eine Förderung erhalten können demnach gemeinnützige Vereine, „wenn sie dem allgemeinen kulturellen oder sportlichen Wohl der Bevölkerung dienen“. Nicht in diese Kategorie fallen unter anderem Fördervereine, Fanclubs, Ortsvereine von Parteien oder Religionsgemeinschaften – wobei die Jugendarbeit der Kirchen ausgenommen ist. Die Gemeinde gewährt eine Grundförderung von 150 Euro jährlich sowie eine Jugendförderung von 20 Euro für jedes nachgewiesene aktive Mitglied unter 18.

Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Vereinsjubiläen und Ehrungen sowie Fördermittel für Schulprojekte und aus der Stiftung Männerchor für musikalische Bildung. In der Richtlinie ist außerdem festgeschrieben, wie gemeindeeigene Sportanlagen und Räume für kulturelle Arbeit, Jugend- und Seniorenarbeit oder Bildungsangebote von Vereinen genutzt werden können.

Mitgliedschaft im Vereinsring

(gg). Ein Antrag der Grünen löste eine Diskussion im Gemeinderat aus: Die Fraktion wollte erreichen, dass es für die Mitgliedschaft im Vereinsring Aichwald, die Voraussetzung für die Förderung ist, Ausnahmen geben soll. Und dass dies auch im Text der Richtlinie Ausdruck findet. Das lehnte die Ratsmehrheit ab, die mit diesem Förderkriterium eine Stärkung des Vereinsrings und dessen koordinierender Funktion erreichen möchte.

Die neuen Vereinsförderrichtlinien sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde (ris.aichwald.de) unter dem Suchbegriff „Förderung der Vereine“ abrufbar.