Camping boomt, Wohnmobile und Wohnwägen finden reißenden Absatz. Damit diese nicht mehr die Gemeindestraßen zuparken, hatten die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD im Gemeinderat Aichwald beantragt, gebührenpflichtige Wohnmobilstellplätze einzurichten beim Wanderparkplatz Lobenrot und an der Waldschenke in Aichschieß. Kürzlich kamen erste Signale auf eine Bauvoranfrage aus dem Landratsamt. Diese sind negativ.

Wie die Gemeindeverwaltung erfuhr, hat insbesondere die Untere Naturschutzbehörde (UNB) Zweifel an der Zulässigkeit und bittet die Baurechtsbehörde, die Anfrage negativ zu bescheiden. Der Platz in Lobenrot liege im Außenbereich und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, begründet die UNB. Das geplante Vorhaben widerspreche dem Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Ein Schutzzweck ist demnach, die „Sicherstellung als wertvoller Naherholungsraum“. Deswegen ist unter anderem alles verboten, wodurch „das Landschaftsbild nachteilig verändert“ wird. Dieses sieht die Untere Naturschutzbehörde durch die Wohnmobile und Wohnwägen beeinträchtigt. Auch an der Waldschänke besteht nach Einschätzung des Amtes Gefahr für das Landschaftsbild und den Erholungswert. Dem Schreiben ist außerdem zu entnehmen, dass man durch eine Zulassung des Vorhabens keinen Präzedenzfall schaffen will für etwaige weitere Anfragen.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stieß die Stellungnahme auf vehemente Kritik aus allen Fraktionen. Vor allem die Sorge vor einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sei völlig daneben, weil die Situation ja schon vorhanden sei, sagte etwa Hans-Ulrich Richter, SPD-Fraktionsvorsitzender, mit Blick auf den Parkplatz an der Waldschenke. Dort sind bereits Wohnmobile und Wohnwagen abgestellt.

Der Gemeinderat votierte dafür, die Bauvoranfrage aufrechtzuerhalten. Er hatte die Wahl, den Antrag gebührenfrei zurückzuziehen oder, sollte die untere Baurechtsbehörde der Empfehlung der UNB folgen, einen rechtsgültigen, aber gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheid zu erhalten. „Sonst würde der Gemeinderat politisch Verantwortung für eine Fehlentscheidung übernehmen, die noch gar nicht getroffen ist“, sagte Volker Haug, CDU-Fraktionsvorsitzender. Allerdings stehen die Chancen, nicht allzu gut, dass die Entscheidung positiv ausfällt: Die Baurechtsbehörde hat der Gemeindeverwaltung bereits mündlich mitgeteilt, dass sie der Bitte der UNB folgen werde.