Aichwald. Bereits im März hatte der Aichwalder Gemeinderat grünes Licht dafür gegeben, den Kaufvertrag mit der BPD Immobilienentwicklung GmbH auf deren Wunsch hin noch einmal zu überarbeiten. Das Unternehmen hat im Aichwalder Neubaugebiet Fuchsbühl entlang der Krummhardter Straße am Ortsrand von Schanbach im Mai 2021 von der Gemeinde ein 9000 Quadratmeter großes Grundstück gekauft und plant, darauf einen Komplex mit insgesamt 104 Eigentums- und Mietwohnungen zu bauen. Kürzlich stimmten die Räte dem geänderten Vertragswerk – darin enthalten waren und sind auch zahlreiche Vorgaben, wie die Bebauung zu erfolgen hat – endgültig zu. Nachdem die Baukosten vor allem wegen des Kriegs in der Ukraine und der Coronapandemie inzwischen stark angestiegen sind und die Nachfrage an Eigentumswohnungen wegen der steigenden Zinsen zurückgegangen ist, hatte das Unternehmen signalisiert, einigen der Vorgaben im ursprünglichen Kaufvertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachkommen zu können. Das Projekt stand auf der Kippe.

Nun kann der Immobilienentwickler beim Bau auf die ursprünglich geplante, verhältnismäßig teure Holz-Hybrid-Konstruktion verzichten und stattdessen Stahlbeton verwenden, der später eine Holzverkleidung erhalten soll. Zudem hatte sich die BPD beim Kauf des Grundstücks ursprünglich dazu verpflichtet, 49 der insgesamt 104 geplanten Wohneinheiten mindestens 30 Jahre lang als geförderte Sozialwohnungen zu günstigen Konditionen über eine Baugenossenschaft zu vermieten. Jetzt sind es nur noch 35 Wohnungen. Die anderen 14 Wohnungen kann das Unternehmen nach der Anpassung des Kaufvertrags frei vermieten. „Falls es das überhaupt möchte“, wie Aichwalds Bürgermeister Andreas Jarolim betont. Was weiterhin gilt: Die Gemeinde Aichwald hat auch künftig für 15 der geförderten Mietwohnungen die Belegungsrechte. Laut Jarolim wurden alle Änderungen bereits im Vorfeld eng mit der BPD Immobilienentwicklung GmbH abgesprochen.

Mit der Nachbesserung des Kaufvertrags verbunden ist auch ein neuer Zeitplan für das Projekt. Die BPD Immobilienentwicklung GmbH, die ihren Hauptsitz in Frankfurt hat, muss nun zunächst ihren überarbeiteten Bauantrag einreichen. Der geänderte Kaufvertrag sieht zudem vor, dass das Projekt in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden kann. Läuft alles nach Plan, sollen die Arbeiten am ersten Bauabschnitt im Mai 2024 beginnen, die am zweiten Bauabschnitt zwei Jahre später im Mai 2026. Da der Immobilienentwickler in der Vergangenheit abgesprochene Fristen nicht eingehalten hat, haben die Verwaltung und der Gemeinderat nun eine mögliche Vertragsstrafe in das geänderte Vertragswerk aufgenommen. Diese Vertragsstrafe wird automatisch fällig, falls das Unternehmen festgesetzte Fristen um mehr als vier Wochen überschreitet. Bei einer Verletzung der Fristen um mehr als drei Monate kann die Gemeinde Aichwald künftig ein Wiederkaufsrecht ausüben – was für jeden Bauabschnitt einzeln gilt.